Zweitmeinungsverfahren bei Prostata-Karzinom
Informationen zur Zweitmeinung bei lokal begrenztem Prostatakrebs
Haben Sie die Diagnose lokal begrenzter Prostatakrebs erhalten und sind verunsichert? Es ist vollkommen normal, in dieser Situation Fragen und Bedenken zu haben. Eine unabhängige Zweitmeinung kann Ihnen helfen, mehr Klarheit zu gewinnen und die beste Entscheidung für Ihre Behandlung zu treffen.
Warum eine Zweitmeinung einholen?
In unserem zertifizierten Zweitmeinungszentrum im Urologischen Zentrum Lübeck stehen Ihnen erfahrene Fachärzte zur Verfügung, die über spezielle Qualifikationen in der Urologie und Strahlentherapie verfügen. Unsere Experten, Dr. Martin Frambach und PD Dr. Claudius Füllhase, bieten Ihnen eine individuelle Beratung und analysieren Ihre Befunde. Gemeinsam erläutern wir Ihnen alle verfügbaren Therapieoptionen, darunter:
- Operationen
- Strahlentherapie
- Überwachung (Active Surveillance)
- Andere Behandlungsformen
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Seit dem 1. April 2025 haben Männer mit örtlich begrenztem Prostatakrebs das Recht, sich vor einer geplanten Operation oder Bestrahlung eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Die Kosten für diese Zweitmeinung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ihre behandelnden Ärzte sind verpflichtet, Sie bei der Behandlungsplanung darauf hinzuweisen.
So gehen Sie vor
- Überweisung: Um eine Zweitmeinung einzuholen, benötigen Sie zunächst eine Überweisung von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin.
- Unterlagen: Bringen Sie zu Ihrem Termin alle bisherigen Untersuchungsergebnisse mit. Idealerweise senden Sie uns diese einige Tage vor Ihrem Termin zu, damit wir uns optimal vorbereiten können. Alternativ können Sie Ihre Praxis bitten, die Unterlagen direkt an uns weiterzuleiten.
- Terminablauf: Beim Termin zur Zweitmeinung führen wir in der Regel keine neuen Untersuchungen durch. Stattdessen erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Unterlagen und bisherigen Ergebnisse.
- Ergebnis: Nach dem Gespräch erhalten Sie die unabhängige Zweitmeinung unseres Experten. Sie können sich diese Einschätzung schriftlich mitgeben lassen oder Ihr Einverständnis geben, dass das Ergebnis an Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin weitergeleitet wird.
Kontaktieren Sie uns
Für Ihr unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung - kontaktieren Sie uns gern!