Behandlung von lokalem Prostatakrebs ohne Metastasen: Patienten erhalten Anspruch auf unabhängige ärztliche Zweitmeinung
16.07.2025Dr. Martin Frambach und PD Dr. Claudius Füllhase haben als zwei von drei dafür zugelassenen Ärzten in Schleswig-Holstein die Berechtigung zum Zweitmeinungsverfahren beim Prostata-Karzinom.
Das Prostatakarzinom ist eine bösartige Tumorerkrankung, die vom Drüsengewebe der Vorstehdrüse, der Prostata, ausgeht. Laut Robert-Koch-Institut ist sie die häufigste Krebserkrankung und die dritthäufigste Krebstodesursache bei Männern in Deutschland. Durch eine verbesserte Früherkennung wird das Prostatakarzinom oft in einem zeitigen Stadium entdeckt. Wenn der Prostatakrebs noch nicht gestreut hat, stehen viele Betroffene nach der Diagnose vor der Entscheidung, welcher Behandlung sie sich unterziehen sollen. Es gibt mehrere Behandlungsstrategien, die in Frage kommen können. Die Prostata kann bei einer Prostatektomie operativ entfernt werden, der Tumor kann aber auch bestrahlt werden. Dabei kann entweder die sogenannte perkutane Strahlentherapie, bei der die Bestrahlung von außen erfolgt, angewandt werden oder die sogenannte Brachytherapie, bei der die Strahlenquelle entweder direkt in den Tumor oder in unmittelbarer Nähe zum Tumor eingebracht wird. Neben diesen Behandlungsoptionen kann aber auch eine sogenannte „Aktive Überwachung“ in Frage kommen. Bei dieser wird der Tumor durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin engmaschig kontrolliert.
Nicht immer ist eine invasive Behandlungsoption erforderlich. Mögliche Nebenwirkungen der Operation sind insbesondere Harninkontinenz und Impotenz. Entscheidungshilfe und Zweitmeinung sollen den Patienten helfen, die verschiedenen Behandlungsoptionen besser abzuwägen.
Quelle: patientenvertretung.g-ba.de/neuigkeiten/qualitaetssicherung/anspruch-auf-zweitmeinung-bei-lokalem-prostatakrebs-moeglich
Pressemitteilung des G-BA: g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1207/